Das sollten Sie über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wissen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde Anfang März 2020 in Kraft gesetzt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 dient dazu, ausländischen Fachkräften die unterschiedlichen Auflagen zur Arbeitsgenehmigungen in Europa zu erleichtern.

Insbesondere die Voraussetzungen zur Zuteilung eines Arbeitsvisums wurden optimiert. Die meisten Änderungen finden sich im Aufenthaltsgesetz wieder und können dort nachgelesen werden.

Dieses regelt die Vergabe von Aufenthaltstiteln für verschiedene Zwecke wie beispielsweise Arbeit, Arbeitserlaubnis sowie Ausbildung, Ausbildungssuche oder auch die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert es ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt für eine Beschäftigung als Fachkraft in Europa.

So können Fachkräfte aus dem Ausland zum Beispiel ausländische Pflegekräfte wieder in ihrem Beruf tätig sein. Dementsprechend wird so die Personalvermittlung in der Pflege deutlich beschleunigt und dem Fachkräftemangel aus dem Ausland entgegengewirkt.